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   VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485   

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https://dejure.org/2017,10083
VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485 (https://dejure.org/2017,10083)
VG München, Entscheidung vom 28.03.2017 - M 21 K 15.2485 (https://dejure.org/2017,10083)
VG München, Entscheidung vom 28. März 2017 - M 21 K 15.2485 (https://dejure.org/2017,10083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 839 Abs. 3; SKPersStruktAnpG § 2 Abs. 1 S. 1, § 6 Abs. 1; SVG § 23 Abs. 1, Abs. 2; VwVfG § 48; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Antrag eines Soldaten auf Versetzung in den Ruhestand

  • rewis.io

    Antrag eines Soldaten auf Versetzung in den Ruhestand

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 03.12.2013 - 6 ZB 13.122

    Soldatenrecht; Versetzung in den Ruhestand nach Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (st. Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 3.12.2013 - 6 ZB 13.122 - juris Rn. 7).

    Das Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz räumt nach seiner Zielrichtung keine subjektiven Rechte zugunsten von Soldaten ein, sondern dient ausschließlich Interessen der Beklagten (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 14.3.2014 - 12 A 187/13 - juris Rn. 20 f. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 17/9340 S. 1; zur vergleichbaren Situation nach dem Personalanpassungsgesetz BayVGH, B.v. 3.12.2013 a.a.O. - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (st. Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 3.12.2013 - 6 ZB 13.122 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485
    Hat sich der Verwaltungsakt jedoch bereits vor Klageerhebung erledigt, besteht ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf einen beabsichtigten Amtshaftungsprozess nicht, da in solchen Fällen sofort die Möglichkeit der Anrufung des zuständigen ordentlichen Gerichts besteht (BVerwG, B.v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 - juris Rn. 4; B.v. 26.7.1996 - 1 B 121/96 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485
    Hat sich der Verwaltungsakt jedoch bereits vor Klageerhebung erledigt, besteht ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf einen beabsichtigten Amtshaftungsprozess nicht, da in solchen Fällen sofort die Möglichkeit der Anrufung des zuständigen ordentlichen Gerichts besteht (BVerwG, B.v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 - juris Rn. 4; B.v. 26.7.1996 - 1 B 121/96 - juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 14.03.2014 - 12 A 187/13

    Subjektives Recht auf Versetzung in den Ruhestand nach dem Gesetz zur Anpassung

    Auszug aus VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485
    Das Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz räumt nach seiner Zielrichtung keine subjektiven Rechte zugunsten von Soldaten ein, sondern dient ausschließlich Interessen der Beklagten (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 14.3.2014 - 12 A 187/13 - juris Rn. 20 f. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 17/9340 S. 1; zur vergleichbaren Situation nach dem Personalanpassungsgesetz BayVGH, B.v. 3.12.2013 a.a.O. - juris Rn. 9).
  • VG München, 22.12.2017 - M 21 E 17.5665

    Keine Versetzung eines Soldaten in den einstweiligen Ruhestand

    Private Interessen der Soldaten daran, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. OVG NW, U.v. 14.12.2016 - 1 A 1681/14 - juris Rn. 31 f. m.w.N; VG München, U.v. 28.3.2017 - M 21 K 15.2485 - juris Rn. 26 m.w.N.).
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